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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
 
Pegasus Logistik  KG
Nienkamp 74

48147 Münster
 
Vertreten durch:
Jorge Fernandes
 
Kontakt:
 
Fon : +49 (0) 251 922 06-0
Fax : +49 (0) 251 922 06-66

E-Mail : info@umzuege.com
Website : www.umzuege com
 
Registereintrag:


Eintragung im Handelsregister.
Registergericht : Amtsgericht Münster
Registernummer : HRA-5167
 
Umsatzsteuer-ID:


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz :
DE 813 142 462

 
Steuernummer:
NRW 337/5720/0972
Wichtige Informationen zur Haftung
U n t e r r i c h t u n g s p f l i c h t e n d e s M ö b e l s p e d i t e u r s
Haf tungsvereinbarungen, Transpor tversicherung (gem. §§ 451 f f HGB)
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden,
der durch Verlust oder Beschädigung des
Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme
zur Beförderung bis zur Ablieferung oder
durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht
(Obhutshaftung).
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung
befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung
oder die Überschreitung der Lieferfrist auf
Umständen beruht, die der Möbelspediteur
auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden
und deren Folgen er nicht abwenden konnte
(unabwendbares Ereignis).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen
Verlust oder Beschädigung ist auf einen
Betrag von EUR 620,00 je Kubikmeter
Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages
benötigt wird, beschränkt . Wegen
Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung
des Möbelspediteurs auf den dreifachen
Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der
Möbelspediteur wegen der Verletzung einer
mit der Ausführung des Umzuges
zusammenhängenden vertraglichen Pflicht
für Schäden, die nicht durch Verlust oder
Beschädigung des Umzugsgutes oder durch
Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und
handelt es sich um andere Schäden als
Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache des
Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes

zu zahlen wäre.
Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung
befreit, soweit der Verlust oder die
Beschädigung auf eine der folgenden
Gefahren zurückzuführen ist:
 
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen,
Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen,
Wertpapieren oder Urkunden.
 
2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender.
 
3. Behandeln, Verladen oder Entladen
des Umzugsgutes durch den Absender.
 
4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern.
 
5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut,
dessen Größe oder Gewicht den
Raumverhältnissen an der Ladestelle oder
Entladestelle nicht entspricht, sofern der
Möbelspediteur den Absender auf die
Gefahr einer Beschädigung vorher
hingewiesen und der Absender auf die
Durchführung der Leistung bestanden hat.
 
6. Beförderung lebender Tiere oder von
Pflanzen.
 
7. Natürliche oder mangelhafte
Beschaffenheit des Umzugsgutes, derzufolgees besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.
Der Möbelspediteur kann sich auf die
besonderen Haftungsausschlussgründe
nur berufen, wenn er alle ihm nach den
Umständen obliegenden Maßnahmen
getroffen und besondere Weisungen
beachtet hat.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadenersatz zu
leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit
der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen.

Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in
der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich
sind die Kosten der Schadensfeststellung
zu ersetzen.
 
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen
außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder
Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
 
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen
außervertraglichen Anspruch des
Absenders wegen Überschreitung der
Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -
begrenzungen
 
Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
gelten nicht, wenn der Schaden auf eine
Handlung oder Unterlassung zurückzuführen
ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder
leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass
ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit
eintreten werde, begangen hat.
Haftung der Leute Werden Schadenersatzansprüche aus
außervertraglicher Haftung wegen Verlust
oder Beschädigung des Umzugsgutes oder
wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen
einen der Leute des Möbelspediteurs
erhoben, so kann sich auch jener auf die
Haftungsbefreiungen und
Haftungsbegrenzungen berufen. Das gilt
nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig
und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden
mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch
einen Dritten ausgeführt (ausführender
Möbelspediteur), so haftet dieser für den
Schaden, der durch Verlust oder
Beschädigung des Gutes oder durch
Überschreitung der Lieferfrist während der
durch ihn ausgeführten Beförderung
entsteht, in gleicher Weise wie der
Möbelspediteur. Der ausführende
Möbelspediteur kann alle Einwendungen
geltend machen, die dem Möbelspediteur
aus dem Frachtvertrag zustehen.
Werden Leute des ausführenden
Möbelspediteurs in Anspruch genommen,
so gelten, für diese die Bestimmungen über
die Haftung der Leute.
Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf
die Möglichkeit hin, mit ihm gegen
Bezahlung eines entsprechenden Entgelts
eine weitergehende als die gesetzlich
vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf
die Möglichkeit hin, das Gut gegen
Bezahlung einer gesonderten Prämie über
die Grundhaftung hinaus zu versichern.
Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen
zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Untersuchen Sie das Gut sofort bei
Ablieferung auf äußerlich erkennbare
Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie
diese auf dem Ablieferungsbeleg oder einem
Schadensprotokoll spezifiziert fest und
zeigen Sie diese dem Möbelspediteur
spätestens am Tag nach der Ablieferung an.
Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen
oder Verluste, die Sie erst beim
Auspacken des Umzugsgutes feststellen,
müssen dem Möbelspediteur innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert
angezeigt werden.
Pauschale Schadensanzeigen genügen in
keinem Fall.
Ansprüche wegen Überschreitung der
Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger
dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht
innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung
anzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung
erstattet, muss sie - um den
Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem
Fall in schriftlicher Form und innerhalb der
vorgesehenen Fristen erfolgen.
Zur Wahrung der Fristen genügt die
rechtzeitige Absendung.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut
(z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender
verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig
anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist,
die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit,
ätzende Flüssigkeit, explosive
Stoffe etc.).
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Möbelspediteur kann einen weiteren
Frachtführer zur Durchführung des Umzugs
heranziehen.
 
2. Der Möbelspediteur führt unter Wahrung
des Interesses des Absenders seine
Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen
Sorgfalt eines ordentlichen
Möbelspediteurs gegen Erstattung der
Kosten aus, die zu diesem Zweck
aufgewendet werden. Zusätzlich zu zahlen
sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbare Leistungen und
Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der
Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluß erweitert wird.
 
3. Trinkgelder sind mit der Rechnung des
Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
 
4. Soweit der Absender gegenüber einer
Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen
Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat,
weist er diese Stelle an, die vereinbarte und
fällige Umzugskostenvergütung abzüglich
geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen
auf entsprechende Anforderung direkt an
den Möbelspediteur auszuzahlen.
 
5. Der Möbelspediteur übernimmt im des
Umzuges anfallende Dübelarbeiten nur, wenn

er vorher vom Absender über die Lage der
unter Putz liegenden Leitungen unterrichtet
worden ist. Der Möbelspediteur ist von
seiner Haftung befreit, wenn er den
Absender auf die Gefahr einer Beschädigung

hingewiesen und der Absender trotz
Unterrichtung auf die Durchführung der
Leistung bestanden hat. Dies gilt nicht für
Schäden, die vom Möbelspediteur, seinem
gesetzlichen Vertreter oder von Leuten des
Möbelspediteurs vorsätzlich oder
grobfahrlässig verursacht wurden.
 
6. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche
Teile an hochempfindlichen Geräten wie
Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernsehund Radiogeräten usw. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist derMöbelspediteur nicht verpflichtet.
 
7. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter
Handwerker haftet der Möbelspediteur nur
für sorgfältige Auswahl.
 
8. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur
Vornahme von Elektro- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt.
 
9. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist
eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
10. Die Gefahr des Missverständnisses
anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
 
11. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der
Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass
kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder stehen
gelassen wird.
 
12. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der
Ausladung, bei Auslandstransporten vor
Beginn der Beladung fällig und in bar oder
per Euroscheck zu bezahlen. Barauslagen in
ausländischer Währung sind nach dem
abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut
anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders
einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende

Anwendung.
 
13. Im Falle der Lagerung gelten die
Allgemeinen Lagerbedingungen des
Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese
werden auf Verlangen des Absenders zur
Verfügung gestellt.
 
14. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten
auf Grund dieses Vertrages und über
Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die
mit dem Transportauftrag
zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen
Bezirk sich die vom Absender beauftragte
Niederlassung des Möbelspediteurs befindet,
ausschließlich zuständig. Für
Rechtsstreitigkeiten mit anderen als
Vollkaufleuten gilt die ausschließliche
Zuständigkeit nur für den Fall, dass der
Absender nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitzoder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
15. Für Küchenmontagen und
Schrankänderungen gilt: Die Anfertigung
von Unterkonstruktionen z.B. zum Erhöhen
oder Nivellieren der Unterschränke gilt als
Zusatzaufwand und wird entsprechend
abgerechnet. Dasselbe gilt für Änderungen
von Schrankteilen (auch das Aussägen von
Schränken und Rückwänden) und das
Anbringen von Blendleisten und Änderungen
aufgrund nicht rechtwinkliger
Raumverhältnisse oder Bodenunebenheiten.
 
16. Wir übernehmen keine Gewähr für: Fehleraus Bestellungen nach Maßangaben desKunden (auch zur Verfügung gestellte
Pläne); beigestellte Teile sowie beim Einbau
von vorhandenen Teilen z.B. Arbeitsplatten,
Abschluss- und Sockelleisten, für verschlissene
Teile wie z.B. Scharniere,
aufgequollenes Material und
Unterkonstruktionen.
 
17. Es gilt deutsches Recht.
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